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Visa Karte beantragen und einen von 500 Wearable Gutscheinen in Höhe von 50 Euro sichern.
Visa
Wearable Payment Kampagne 2025
1. Die Visa Wearable Payment Kampagne 2025 (nachfolgend „Kampagne“) wird veranstaltet von der Department X GmbH, Industriestraße 22, 61381 Friedrichsdorf, E-Mail: info@department-x.de (nachfolgend „Department X“ bzw. „uns“ oder „wir“).
2. Im Rahmen der Kampagne werden insgesamt 500 (fünfhundert) Einkaufsgutscheine ausgegeben. Die Einkaufsgutscheine (nachfolgend „Gutscheine“) können für den Kauf ausgewählter Produkte im Online-Shop der DG Nexolution Procurement & Logistics GmbH (www.genostore.de) eingelöst werden und gewähren einen Rabatt von EUR 50.00 (fünfzig Euro) gegenüber dem angegebenen normalen Shop-Preis.
3. Der reguläre Kampagnenzeitraum läuft vom 1. Juni bis zum 31. Juli 2025.
Der Kampagnenzeitraum endet – ohne dass es einer Mitteilung an die Teilnehmer:innen bedarf – vorzeitig, sofern das für die Kampagne vorgesehene Kontingent von 500 (fünfhundert) Gutscheinen bereits vor Ablauf des regulären Kampagnenzeitraums vollständig verbraucht worden ist.
4. Die Ausgabe der Gutscheine erfolgt an diejenigen Kund:innen von – teilnehmenden - Volksbanken Raiffeisenbanken, welche – aufgrund eines im Kampagnenzeitraum gestellten Neuantrages - erstmalig eine der folgenden Zahlungskarten des Kreditkartenunternehmens Visa erhalten:
- DirectCard (Debitkarte)
- BasicCard (aufladbare Debitkarte / Guthabenbasiert)
- ClassicCard (Kreditkarte)
- GoldCard (Kreditkarte).
5. Ein Neuantrag bedeutet, dass erstmalig eine der vorstehend aufgeführten Zahlungskarten beantragt wird. Die Verlängerung von bestehenden (Kredit-)Kartenverträgen ist kein Neuantrag im Sinne dieser Kampagne.
Es werden alle erfolgreichen Neuanträge berücksichtigt, die vom ersten Tag (00:00 Uhr MESZ) bis zum letzten Tag (23:59 Uhr MESZ) des Kampagnenzeitraums gestellt worden sind.
Die Beantragung der Zahlungskarte kann entweder online erfolgen oder in der Geschäftsstelle der Volksbank Bad Salzuflen eG.
Als erfolgreich gilt ein Neuantrag, wenn seitens der Volksbank Bad Salzuflen eG die beantragte Zahlungskarte ausgestellt wird.
6. Die ersten 500 Kund:innen, welche ihre (gemäß Ziffer 5) beantragte Zahlungskarte zugesandt bekommen, erhalten – im Rahmen der postalischen Zusendung der Zahlungskarte - einen Gutschein mitübersandt.
Sobald das Kontingent von 500 Gutscheinen verbraucht ist, werden keine weiteren Gutscheine ausgegeben. Es kann daher sein, dass eine im Kampagnenzeitraum beantragte Zahlungskarte ausgestellt und zugesendet wird, dieser aber dennoch kein Gutschein beigelegt ist.
Entscheidend für die Zuteilung der Gutscheine ist allein die Reihenfolge des Versands der beantragten Zahlungskarten und nicht der jeweilige Zeitpunkt des diesbezüglich gestellten Neuantrags.
7. Auf den Gutscheinen ist ein Gutscheincode abgebildet.
Dieser Gutscheincode kann beim Kauf von entsprechenden tragbaren, smarten Accessoires zur Durchführung kontaktloser Zahlungen (Wearables) im Online-Shop der DG Nexolution Procurement & Logistics GmbH (nachfolgend Online-Shop) unter https://genostore.de/Banking/Wearables/ eingelöst werden.
Mit Einlösen des Gutscheincodes erhalten Käufer:innen einen Preisnachlass in Höhe von EUR 50,00 (fünfzig Euro) gegenüber dem angegebenen normalen Verkaufspreis im Online-Shop. Bei Produkten bis zu einem Preis in dieser Höhe entfällt damit die Kaufpreiszahlung vollständig.
Eine Barauszahlung des Rabattbetrages oder eines nach einem Kauf etwa verbleibenden Restbetrages ist ausgeschlossen. Ein etwaiges Restguthaben kann allerdings für weitere Käufe nach dieser Ziffer eingesetzt werden.
Für die Einlösung des Gutscheines ist es erforderlich, dass dieser innerhalb der Gültigkeitsdauer im Rahmen eines Einkaufs nach dieser Ziffer 7 verwendet wird, andernfalls verfällt der Anspruch auf den Preisnachlass.
Die Gültigkeitsdauer endet – sofern nicht auf dem Gutschein anderweitig angegeben – am 31. Dezember 2026.
8. Zur Teilnahme berechtigt sind Kund:innen teilnehmender Volksbanken Raiffeisenbanken, die mindestens 18 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz in Deutschland haben und einen erfolgreichen Neuantrag nach Ziffer 5 gestellt haben.
Eine gesonderte Registrierung ist für die Teilnahme an der Kampagne nicht erforderlich.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Mitarbeiter:innen von Department X und Visa sowie Angehörige dieser Personen sind von der Teilnahme an der Kampagne ausgeschlossen.
9.2. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.